§ 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI; § 43 AVG; § 1266 Abs. 1 RVO
Bei Prüfung eines Anspruchs auf Witwerrente nach altem Recht sind die Leistungen der Pflegekasse für die stationäre Versorgung einer Versicherten nicht als deren Unterhaltsbeitrag zu werten (Aufgabe von BSG vom 16. 3. 2006 – B 4 RA 15/05 R = SozR 4-2600 § 46 Nr. 3).
Urteil des 5. Senats des BSG vom 3.2.2022 – B 5 R 33/21 R – ECLI:DE:BSG:2022:030222UB5R3321R0 –
Anmerkung von Dr. Eric Zimmermann, Bad Hersfeld
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-02 |
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