Zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. Oktober 2012 (AZ: B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) haben zur Verunsicherung geführt, wie mit Rentenansprüchen für Zeiträume des Bezugs von SGB II-Leistungen umzugehen ist: Ob hier ein Ausgleich zwischen Jobcenter und Rentenversicherung stattfindet (Zahlung der Rente an das Jobcenter, soweit im selben Zeitraum Alg II oder Sozialgeld gewährt wurde) oder der Rentennachzahlungsbetrag an den Rentenberechtigten geht, der dann rückwirkend die SGB II-Leistungen für den Zeitraum, für den die Rente beansprucht werden kann, an das Jobcenter erstatten muss.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-03 |
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