Die erfolgreichen Beschwerden wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem EGMR und dem BVerfG häufen sich, gerade in sozialgerichtlichen Streitigkeiten. Dauert ein Rechtsstreit unzumutbar lang, droht der Anspruch auf Entschädigung des Beteiligten. Die Sozialgerichte müssen sich verstärkt darüber Gedanken machen, wie sie den Beschleunigungsgrundsatz besser umsetzen und so den Verfahrensablauf effektiv gestalten können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-10 |
Seiten 636 - 641
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