Ein Arbeitnehmer in der Baubranche, der auf eine Baustelle im Ausland entsendet wurde, war bislang bei einem witterungsbedingten Arbeitsausfall schlechter gestellt als ein Arbeitnehmer, der auf einer Baustelle im Inland arbeitete, denn ersterem wurde kein Saison-Kurzarbeitergeld nach § 101 SGB III gewährt. In einem Beschluss hat das Bayerische LSG nun aber Argumente benannt, die gegen diese Praxis sprechen. In diesem Beitrag sollen die Argumente des Bayerischen LSG aufgezeigt und auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden.
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