Die folgenden Zeilen stellen einen Streifzug durch das Dickicht des Beitragsrechts aus juristischer Sicht mit dem Fokus aus der Gerichtspraxis dar. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, das Leben der Beiträge von der Wiege bis zur Bahre in allen denkbaren juristischen Facetten zu beleuchten. Vielmehr werden einige ausgewählte Thesen behandelt. Der Schwerpunkt liegt dabei bei Sozialversicherungsbeiträgen und insbesondere den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch sind die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, für alle Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung relevant. Dies gilt sogar für die private Absicherung von herausfordernden Lebenslagen, z. B. bei Krankheit und Alter.
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