Das Soziale Entschädigungsrecht wird im SGB XIV neu kodifiziert. Neue Entschädigungstatbestände wie die psychische Gewalttat und die erhebliche Vernachlässigung von Kindern finden dadurch Eingang in das Gesetz. Unter anderen anhand der bisherigen Rechtsprechung zum Opferschutz von Kindern, z. B. der Entscheidung des BSG vom 24.9.2020 – B 9 V 3/18 (abgedruckt in diesem Heft S. 456 ff.) wird die Entwicklung des Opferschutzes in diesem Bereich nachgezeichnet und die neue Rechtslage, insbesondere mit Blick auf den Begriff der „erheblichen Vernachlässigung“ skizziert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
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