Das Soziale Entschädigungsrecht wird im SGB XIV neu kodifiziert. Neue Entschädigungstatbestände wie die psychische Gewalttat und die erhebliche Vernachlässigung von Kindern finden dadurch Eingang in das Gesetz. Unter anderen anhand der bisherigen Rechtsprechung zum Opferschutz von Kindern, z. B. der Entscheidung des BSG vom 24.9.2020 – B 9 V 3/18 (abgedruckt in diesem Heft S. 456 ff.) wird die Entwicklung des Opferschutzes in diesem Bereich nachgezeichnet und die neue Rechtslage, insbesondere mit Blick auf den Begriff der „erheblichen Vernachlässigung“ skizziert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: