§ 145 SGB IX; § 2 AsylbLG; §§ 27 ff. SGB XII
Anspruch auf Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr haben auch schwerbehinderte Menschen, die – wie Empfänger von Analogleistungen im Sinne des AsylbLG – für den Lebensunterhalt laufende Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII erhalten und Sozialhilfeempfängern im Wesentlichen gleich gestellt sind.
Urteil des 9. Senats des BSG vom 6. 10. 2011 – B 9 SB 7/10 R –
Anmerkung von Dr. Reza F. Shafaei, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-27 |
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