§ 69 SGB IX; Anl. zu § 2 VersMedV
Für einen Grad der Behinderung von 50 reicht es nach Teil B Nr. 15.1 Abs. 4 Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung bei Diabetes Mellitus nicht aus, dass eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchgeführt wird, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit von den dort genannten Kriterien selbstständig variiert werden muss; vielmehr muss die betreffende Person durch die Auswirkungen des Diabetes Mellitus auch insgesamt gesehen erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein.
Urteil des 9. Senats des BSG vom 25.10.2012 – B 9 SB 2/12 R
Anmerkung von Prof. Dr. Carsten Wendtland, Mühlheim
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.11.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-01 |
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