§§ 2, 69, 145 f. SGB IX; Merkzeichen G
Psychische Gehstörungen können zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen, auch wenn sie Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen nicht gleichzusetzen sind.
Urteil des 9. Senats des BSG vom 11.8.2015 – B 9 SB 1/14 R
Anmerkung von Ralf Dolata, Duisburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.11.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-04 |
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