§ 86a SVG
Der Anspruch ehemaliger Soldaten auf Zeit auf Arbeitslosenbeihilfe ruht während einer sich anschließenden Zeit der Arbeitslosigkeit nur in der Höhe, in der dem Arbeitslosen Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Urteil des 11. Senats des BSG vom 14.5.2014 – B 11 AL 14/13 R – Anmerkung von Dr. Benjamin Schmidt, Marburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-04 |
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