Die Datenschutz-Grundverordnung-EU (DS-GVO) wird ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltendes Datenschutzrecht sein. Mit diesem zweiteiligen Beitrag (Teil I abgedruckt in SGb 4/2018, 135 ff.) wird ein allgemeiner Überblick über das Sozialdatenschutzrecht unter Geltung der DS-GVO gegeben. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Geheimhaltungspflicht der Sozialdatenempfänger, der Auftragsverarbeitung, den Rechten der betroffenen Personen, den (gerichtlichen) Rechtsbehelfen sowie den datenschutzrechtlichen Sanktionen. Auch Teil II gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Autorinnen wieder.
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