§ 1 OEG; §§ 218, 22 StGB
Kein vorsätzlicher rechtswidriger Angriff nach § 1 Abs. 1 OEG durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft und damit kein Anspruch des Kindes auf Entschädigungsleistungen. (Orientierungssatz der Verfasserin der Anmerkung, kein amtl. Leitsatz)
Urteil des 9. Senats des BSG vom 24.9.2020 – B 9 V 3/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:240920UB9V318R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Corinna Grühn, Bremen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
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