§§ 81, 81f SVG
1. Der Versorgungsanspruch eines während der Schwangerschaft geschädigten Kindes einer Soldatin setzt eine Wehrdienstbeschädigung der Mutter voraus.
2. Die Betreuung und Behandlung einer Soldatin während der Schwangerschaft und Entbindung durch truppenärztlich hinzugezogene zivile Ärzte ist der truppenärztlichen Versorgung zuzurechnen.
Urteil des 9. Senats des BSG vom 30.9.2021 – B 9 V 1/19 R – ECLI:DE:BSG:2021:300921UB9V119R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Otfried Seewald, Passau
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-02 |
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