§ 74 SGB XII
Der Sozialhilfeträger darf für die Übernahme von Bestattungskosten deren Erforderlichkeit nicht allein anhand pauschalierend begrenzender Vergütungssätze bestimmen, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 25. 8. 2011 – B 8 SO 20/10 R –
Anmerkung von Dr. Hans-Heiner Gotzen, Erkelenz
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-02 |
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