Wird im Rahmen der Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nach dem SGB 12 – Sozialhilfe – ein kostenloses Mittagessen gewährt, ist der Regelsatz der Sozialhilfe abweichend festzulegen, um die dort pauschal enthaltenen Kosten der Ernährung nicht mehrfach zu berücksichtigen.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 11. 12. 2007 – B 8/9b SO 21/06 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Christian Bernzen, Hamburg
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