§ 14 SGB IX; § 105 SGB X; § 98 SGB XII; § 75 SGG
Bei einem Leistungsfall des betreuten Wohnens, der vor dem 1.1.2005 begonnen hat, gilt die zur Zeit des Leistungsbeginns geltende Regelung des BSHG über die örtliche Zuständigkeit weiter.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 25.4.2013 – B 8 SO 6/12 R –
Anmerkung von Dr. Martin Fleuß, Leipzig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: