§ 14 SGB IX; § 105 SGB X; § 98 SGB XII; § 75 SGG
Bei einem Leistungsfall des betreuten Wohnens, der vor dem 1.1.2005 begonnen hat, gilt die zur Zeit des Leistungsbeginns geltende Regelung des BSHG über die örtliche Zuständigkeit weiter.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 25.4.2013 – B 8 SO 6/12 R –
Anmerkung von Dr. Martin Fleuß, Leipzig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.03.11 |
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-03 |
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