§ 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII; § 195 BGB
Das sozialhilferechtliche Wunsch- und Wahlrecht einer leistungsberechtigten Person ist nicht durch den sogenannten Mehrkostenvorbehalt beschränkt, wenn sie eine Einrichtung wählt, mit der Pflegesatz- bzw. Vergütungsvereinbarungen bestehen.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 5.7.2018 – B 8 SO 30/16 R – ECLI:DE:BSG:2018:050718UB8SO3016R0 –
Anmerkung von Dr. Sonja Reimer, Gießen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.08.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-01 |
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