Mit dem am 1.1.2017 in Kraft getretenen PSG III wurden nicht nur Vorschriften im SGB XI, sondern auch im SGB XII zur Sozialhilfe geändert. Dabei hat der Gesetzgeber in § 65 S. 1 SGB XII normiert, dass nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen haben. Vielerorts kommt bei gesetzlichen Betreuern und Familienangehörigen die Frage auf, ob eine stationäre Heimaufnahme unter Sozialhilfegewährung für ihre Betreuten bzw. Angehörigen, deren Einkommen und Vermögen für eine Selbstfinanzierung der Heimkosten nicht ausreichen und die unterhalb PG 2 eingruppiert wurden, gänzlich ausgeschlossen ist. Es stellt sich in dieser Konstellation die Frage, nach welcher Anspruchsgrundlage des SGB XII möglicherweise doch Leistungen erbracht werden können oder sogar müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: