Mit dem am 1.1.2017 in Kraft getretenen PSG III wurden nicht nur Vorschriften im SGB XI, sondern auch im SGB XII zur Sozialhilfe geändert. Dabei hat der Gesetzgeber in § 65 S. 1 SGB XII normiert, dass nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen haben. Vielerorts kommt bei gesetzlichen Betreuern und Familienangehörigen die Frage auf, ob eine stationäre Heimaufnahme unter Sozialhilfegewährung für ihre Betreuten bzw. Angehörigen, deren Einkommen und Vermögen für eine Selbstfinanzierung der Heimkosten nicht ausreichen und die unterhalb PG 2 eingruppiert wurden, gänzlich ausgeschlossen ist. Es stellt sich in dieser Konstellation die Frage, nach welcher Anspruchsgrundlage des SGB XII möglicherweise doch Leistungen erbracht werden können oder sogar müssen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-03-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
