§ 23 Abs. 1 Satz 2 BSHG; §§ 28, 30 SGB XII; Art. 3, 20 GG
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Mehrbedarfsregelung des § 23 Abs. 1 S. BSHG in das am 1. 1. 2005 in Kraft getretene SGB XII nicht übernommen hat.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 16. 12. 2010 – B 8 SO 9/09 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger, Marburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
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