Soziale Sicherheit und innere Sicherheit sind ein hohes Gut, keineswegs eine Selbstverständlichkeit, sondern stets aufs Neue zu erarbeiten und zu bewahren. Darauf, auf die Rolle der Sozialrichter im Sozialstaat und auf ihre Verantwortung gehe ich anlässlich des Präsidentenwechsels beim Bundessozialgericht ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-04 |
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