§ 7 SGB IV
Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 25. 4. 2012 – B 12 KR 24/10 R –
Anmerkung von Jörg Littmann, Schleswig
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.06.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-06-05 |
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