Gilt im Verhältnis Deutschlands zu Bosnien und Herzegowina das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossene Abkommen über Soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1968 i. d. F. des Änderungsabkommens vom 30. September 1974 fort?
Vorlage-Beschluss des 13. Senats des BSG vom 23. 5. 2006 – B 13 RJ 17/05 R – an das BVerfG –
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer, Jena
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