Das Bundessozialgericht hat in Urteilen vom 1.2.2022 zu Statusfeststellungen entschieden. Es geht dabei um die Thematik, ob ein Arbeitnehmer oder Dienstnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bzw. der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt sowie den Vorschriften über die Arbeitsförderung (SGB III). Rechtsgrundlage sind in der hier im Fokus stehenden Entscheidung zu B 12 KR 37/19 R die §§ 7, 7a SGB IV zum dortigen (optionalen) Statusfeststellungsverfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-02 |
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