Die Staatsangehörigkeit hat nach der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH als zulässiges Differenzierungskriterium beim Sozialleistungsbezug weitgehend ausgedient. Daher ist auch § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II verfassungs- und unionsrechtswidrig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-04 |
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