§ 136a Abs. 2 Satz 1 SGB V
Das Bundessozialgericht bestätigt die verfassungskonforme Legitimation des G-BA als Richtliniengeber, verneint die Normierung eines Leistungserbringungsverbots in § 2 PPP-RL und hält die in der Richtlinie geregelten Rechtsfolgen für verhältnismäßig.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 1. Senats vom 19.12.2024 – B 1 KR 16/23 R – ECLI:DE:BSG:2024:191224UB1KR1623R0 –
Anmerkung von Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Dessau-Roßlau
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.12.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
