Existiert ein Widerspruch zwischen erbrechtlicher Selbstbestbestimmung und dem öffentlich-rechtlichen Sozialrecht? Das war die Leitfrage des diesjährigen „Blickpunkt Sozialrecht in der Privatrechtspraxis“, der am 24. Mai 2012 nun schon zum vierten Mal in Göttingen mit Unterstützung des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht stattfand. Die Organisatoren Prof. Dr. Olaf Deinert (Universität Göttingen) und Prof. Dr. Rainer Schlegel (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) konnten auch dieses Jahr mit Prof. Dr. Anne Röthel (Bucerius Law School, Hamburg) und Wolfgang Eicher (Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht) nicht nur hochkarätige Vortragende gewinnen, sondern auch ein prominent und vielseitig besetztes Publikum begrüßen, das sich aus Richtern aller Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit, Rechtsanwälten, Vertretern der Arbeits- und Sozialverwaltung sowie der Wissenschaft zusammensetzte.
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