§ 7 Abs. 1 SGB IV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI; § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI
Die Tätigkeit einer Ärztin für einen Anbieter von Gesundheitstagen ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wenn diese während ihrer Einsätze ohne eigene unternehmerische Freiheit fremdbestimmt in vorgegebene Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen eingegliedert ist.
(amtlicher Leitsatz)
BSG, Urteil des 12. Senats vom 12.6.2024 – B 12 BA 2/22 R –
ECLI:DE:BSG:2024:120624UB12BA822R0 – Anmerkung vonDr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Dessau-Roßlau
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.08.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-04 |
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