Nach Begrüßung der etwa 200 zugeschalteten Teilnehmer durch die Vorsitzende des Deutschen Sozialrechtsverbandes e. V., Vors. Richterin am BSG Sabine Knickrehm, stellte der Präsident des BSG Prof. Dr. Rainer Schlegel in seinem Grußwort die Bedeutung des Koordinierungsrechts für die Rechtsprechungspraxis des BSG heraus.
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