Seit dem 1.9.2022 dürfen die Pflegekassen ambulante und stationäre Pflege nur noch durch Pflegeeinrichtungen gewähren, die bei der Vergütung ihres Personals kollektive Regelwerke beachten oder sich daran zumindest orientieren. Die neuen gesetzlichen Vorgaben haben in der Praxis für einige Unruhe gesorgt; und es sind verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden; eine Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe anhängig. Vor diesem Hintergrund setzt sich der folgende Beitrag mit den „Tariftreue“-Regeln des SGB XI auseinander.
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