Teilungsabkommen zwischen Sozialversicherungsträgern und Haftpflichtversicherern sollten als wichtige vertragliche Regressgrundlage der Sozialversicherungsträger keine Zweifelsfallklausel enthalten. Ist eine Zweifelsfallklausel indes Vertragsgegenstand, sind hohe Anforderungen an den Nachweis eines Zweifelsfalls zu stellen. Nur dies wird dem angemessenen Risikoausgleich gerecht, der wiederum zwingende Voraussetzung der Zulässigkeit des Regresses der Sozialversicherungsträger nach einem Teilungsabkommen ist.
Ihr Zugang zum eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.