Das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes vom 11.10.2016 (BGBl. I, S. 2222) hat mit Wirkung vom 15.10.2016 Änderungen im Verfahrensrecht des Sachverständigenbeweises gebracht. Diese sind unmittelbar für das sozialgerichtliche Verfahren bedeutsam.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
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