Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz enthält punktuelle Änderungen, die Schritte auf dem Weg sein sollen, die Pflegeversicherung an die künftigen Herausforderungen durch eine erwartete wachsende Zahl an pflegebedürftigen Menschen, auch solchen mit Demenz, auf der einen und eine sinkende Bevölkerungszahl auf der anderen Seite anzupassen (BT-Drucks. 17/9369, S. 1; BT-Drucks. 17/10170, S. 2). Diese Änderungen werden nachfolgend dargestellt und ausgewählt erörtert. Nicht dargestellt werden Änderungen, die redaktionellen Charakter haben sowie die Änderungen bei den Regelungen zur Qualitätssicherung, die die §§ 113, 114, 114a und 115 SGB XI betreffen.
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