Das Soziale Entschädigungsrecht ist bisher maßgeblich durch das Bundesversorgungsgesetz geprägt, das für diesen Sozialrechtsbereich als Leitgesetz fungiert. Auch das Recht der Soldatenversorgung verweist bisher auf Art und Umfang der Leistungen nach dem BVG. Durch die Zusammenfassung einiger Tatbestände des Sozialen Entschädigungsrechts in einem SGB XIV und die Überführung der Soldatenversorgung in ein Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) wird das Soziale Entschädigungsrecht neu geordnet. Wie der vorliegende Beitrag zeigt, kommt es dadurch aber auch zu einer Auseinanderentwicklung der Soldatenversorgung von dem übrigen formellen Sozialen Entschädigungsrecht, die neue Fragen aufwirft.
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