§§ 6b, 48 SGB II; Art. 28, 104 GG
Weist ein Bundesland einer Optionskommune Staatsbeamte als Sachbearbeiter zur Wahrnehmung von Aufgaben des Bundes im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu, so kann diese vom Bund nicht die Erstattung von Personalkosten für diese verlangen, wenn diese für die Dauer der Zuweisung weiterhin vom zuweisenden Bundesland getragen werden.
(redaktioneller Leitsatz)
Urteil des 4./17. Senats des BSG vom 25.4.2023 – B 7/14 AS 69/21 – ECLI:DE:BSG:2023:250423UB714AS6921R0 –
Anmerkung von Dr. Roland Derksen, Neuenhagen
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.12.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-12-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
