Das Jahr 2008 war durch eine große Zahl an bedeutsamen Entscheidungen des BSG gekennzeichnet. Zwei Verfahren waren vor dem Großen Senat anhängig: Die Vorlage unter dem Az. GS 1/07 hat sich durch Rücknahme erledigt. Über eine Vorlage zum ZRBG konnte der Große Senat in der Sache nicht entscheiden, da die Vorlage unzulässig war (Beschluss vom 12.12.2008, GS 1/08). Die seit Mitte 2007 virulente Rechtsfrage, ob Streitigkeiten über sogenannte Rabattverträge gemäß § 130 Abs. 8 SGB V in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fallen, hat erhebliche finanzielle Tragweite. Mit dem GKV-OrgWG vom 15.12.2008 wurde die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit in diesen Vergabesachen nun auch vom Gesetzgeber geklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-10 |
Seiten 137 - 149
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