Bundesweit sind (noch immer) eine Vielzahl von Klageverfahren vor den Sozialgerichten anhängig, in denen gesetzliche Krankenkassen von Krankenhausträgern Umsatzsteuerbeträge zurückverlangen, die sie für Arzneimittelabgaben im Rahmen ambulanter Behandlungen im Krankenhaus gezahlt haben. Nach der ersten „Welle“ solcher Verfahren, die in erster Linie Zytostatika betraf, geht es in der zweiten Welle v. a. um Fertigarzneimittel, die in gemeinnützigen Krankenhäusern abgegeben wurden. Im Folgenden wird dargelegt, weshalb sich die Vorzeichen für diese sozialgerichtlichen Verfahren der zweiten Welle aufgrund eines aktuellen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) maßgeblich geändert haben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.10.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-10-03 |
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