Bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altenteilerverträgen stehen landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige nur dann unter Unfallversicherungsschutz, wenn die Verrichtung in einem örtlichen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen erbracht wird oder Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Unternehmens verarbeitet werden.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 26.11.2019 – B 2 U 24/17 R – ECLI:DE:BSG:2019:261119UB2U2417R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Thomas Molkentin, Hamburg
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