§ 162 SGB VII
Rentennachzahlungen, die im Beitragsjahr für weit zurückliegende Jahre in einer Summe ausgezahlt werden, sind keine periodengerechten „Aufwendungen“, nach denen sich die Höhe der Beitragszuschläge nach näherer Maßgabe der Satzung richten darf.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 23.6.2020 – B 2 U 13/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:230620UB2U1318R0 – Anmerkung von Prof. Gerd Bigge, Hennef / Jasmin Schindler (B. A.), Waghäusel
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.04.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-04-08 |
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