§ 162 SGB VII
Rentennachzahlungen, die im Beitragsjahr für weit zurückliegende Jahre in einer Summe ausgezahlt werden, sind keine periodengerechten „Aufwendungen“, nach denen sich die Höhe der Beitragszuschläge nach näherer Maßgabe der Satzung richten darf.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 23.6.2020 – B 2 U 13/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:230620UB2U1318R0 – Anmerkung von Prof. Gerd Bigge, Hennef / Jasmin Schindler (B. A.), Waghäusel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-08 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: