§ 9 SGB VII (§ 551 RVO); § 6 Abs. 2 BKV
Die Rückwirkungsregelung des § 6 Abs. 2 BKV erfasst im Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens anhängige Verfahren auf Feststellung einer Quasi-Berufskrankheit nach § 551 Abs. 2 RVO nicht.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 27. 6. 2006 – B 2 U 5/05 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Wolfgang Rüfner, Meckenheim
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-11 |
Seiten 354 - 359
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: