§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII; § 7 SGB IV
1. Eine Handballspielerin kann während des Trainings in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein, wenn sie Beschäftigte eines das Management ihrer Mannschaft betreibenden Vereins ist.
2. Die Zahlung eines Entgelts ist keine zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz von Sportlerinnen und Sportlern.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 23.4.2015 – B 2 U 5/14 R
mit Anmerkung von Christine Ramsauer und Manuela Gnauck-Stuwe, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-04 |
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