Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Betriebssport liegt nur vor, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, regelmäßig stattfindet, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Unternehmensangehörige beschränkt ist, Übungszeit und Übungsdauer im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und der Sport unternehmensbezogen organisiert ist. Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden oder eine mehrtägige Skiausfahrt sind nicht versichert.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 13. 12. 2005 – B 2 U 29/04 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Jochem Schmitt, Freie Universität Berlin
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