§ 2 Abs. 2 SGB VII; § 105 Abs. 1 SGB X
Liegt ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vor, kann offenbleiben, ob der Unfallversicherungsträger einer die Erstattung von Sozialleistungen begehrenden Krankenkasse die Bestandskraft eines gegenüber dem Versicherten ergangenen ablehnenden Verwaltungsakts entgegenhalten kann.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 20.3.2018 – B 2 U 16/16 R – ECLI:DE:BSG:2018:200318UB2U1616R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Otto Ernst Krasney, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: