§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 104 ff. SGB VII
Die in § 106 Abs 3 iVm § 105 Abs 2 SGB VII angeordnete wechselseitige Beschränkung der Haftung von Beschäftigten mehrerer Unternehmen, die vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichten, greift nicht ein, wenn durch die unfallbringende Tätigkeit eines Beschäftigten ein nicht versicherter Unternehmer eines anderen Unternehmens geschädigt wird.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 26. 6. 2007 – B 2 U 17/06 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies, Albert- Ludwigs-Universität Freiburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.07.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-07-10 |
Seiten 418 - 424
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