§ 54 SGG; § 31 SGB X; § 2 SGB VII
Als Kinder stehen alle Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, während des Besuchs von Tageseinrichtungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 18. 1. 2011 – B 2 U 15/10 R –
Anmerkung von Dr. Konrad Leube, München
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
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