§§ 539 Abs. 1 Nr. 14 b, 548 RVO; §§ 2 Abs. 1 Nr. 8 b, 8 SGB VII Eine versicherte Tätigkeit während des Schulbesuchs liegt vor, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, hinsichtlich derer die Schule (Mit-)Verantwortung trägt (organisatorischer Verantwortungsbereich), und das Verhalten des Schülers zum Unfallzeitpunkt als Teilnahme an der Veranstaltung anzusehen ist.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 30. 6. 2009 – B 2 U 19/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Gitter, Bayreuth
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-03 |
Seiten 483 - 489
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.