§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. c), § 8 Abs. 1 SGB VII
Die Aus- und Fortbildung an staatlichen Hochschulen erschöpft sich nicht in der Vermittlung und dem Erwerb studienfachbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern erstreckt sich nach Maßgabe des Landesrechts auch auf soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten der Studierenden im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 27.11.2018 – B 2 U 15/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:271118UB2U1517R0 –
Anmerkung von Eberhard Ziegler, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.09.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.