§§ 8, 63 ff., 101 SGB VII; § 1901a BGB; Art. 1 GG
Das vorsätzliche Herbeiführen des Todes eines Versicherten führt nicht zum Leistungsausschluss in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn das Handeln nach den Kriterien des Bundesgerichtshofs einen straffreien Behandlungsabbruch (Sterbehilfe) darstellt.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 4.12.2014 – B 2 U 18/13 R
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Gero Bartsch, Bayreuth / Lars Hillmann, Bayreuth, abgedruckt in diesem Heft S. 669 ff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.12.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-04 |
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