§§ 3, 6, 136 SGB VII; § 34 SGB IV; § 31 SGB X; § 52 GKG
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht ermächtigt, eine Satzungsregelung zu erlassen, nach der die Beendigung einer Pflichtversicherung kraft Satzung mit der Regelung verknüpft wird, dass die Versicherung als freiwillige Versicherung fortbesteht, ohne dass es eines Antrags des Versicherten bedarf.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 17. 5. 2011
– B 2 U 18/10 R – Anmerkung von Reinhard Holtstraeter, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-03 |
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