§§ 26, 27, 34 SGB VII,; §§ 1, 7, 9 KHEntgG; § 18 KHG; §§ 273, 677 ff. BGB
1. Dem Krankenhausträger kann gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die stationäre Behandlung eines Versicherten ein Aufwendungsersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen.
2. Der Eintritt der Fälligkeit des Aufwendungsersatzanspruchs ist nicht von der Überlassung der Krankenunterlagen an den Unfallversicherungsträger zum Zwecke der Abrechnungsprüfung abhängig.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 12. 1. 2010 – B 2 U 28/08 R –
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