§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII; Art. 3 und Art. 6 Abs. 1 GG
1. Der Unfallversicherungsträger kann dem Erstattungsbegehren einer Krankenkasse nicht den gegenüber der Versicherten ergangenen bestandskräftigen ablehnenden Verwaltungsakt entgegenhalten.
2. Der (Rück-)Weg von der Kita zum häuslichen Arbeitsplatz stellt keinen vom unmittelbaren Weg zur Arbeitsstätte abweichenden Weg dar und steht nur dann unter Unfallversicherungsschutz, wenn der Mindestaufenthalt dort zwei Stunden betragen hat.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 30.1.2020 – B 2 U 19/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:300120UB2U1918R0 –
Anmerkung von Dr. Konrad Leube, München
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